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Gründung: Welche Gesellschaftsform wählen?

Rechtsformen bei der Gründung

Jeder Neugründer stellt sich vor der Firmengründung die berechtigte Frage, welche Rechtsform das eigene Unternehmen haben soll. Unterschiedliche Aspekte spielen im Rahmen der passenden Gesellschaftsform eine Rolle. Der Gegenstand des Unternehmens, die Zahl der Gründer, die Art der Gründer und die Höhe des Kapitals bilden das Fundament für die weiter Planung. Hinzu kommt die Frage, wer das neue Unternehmen rechtlich vertreten soll und ob die Haftung lediglich mit dem Geschäftsvermögen erfolgen soll oder mit dem Geschäfts- und Privatvermögen.

Diese Gesellschaftsformen gibt es

Neben den Einzelunternehmern gibt es bei den Rechtsformen des privaten Rechts folgende Gesellschaften. Die Kapital- und die Personengesellschaft. Drei Arten Personengesellschaften stehen zur Auswahl: Es gibt die Gesellschaft des öffentlichen Rechts (GbR), die offenen Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Bei den Kapitalgesellschaften kann zwischen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Aktiengesellschaft (AG) gewählt werden.

Wahl der Gesellschaftsform für Gründer

1. Eine Geschäft als Einzelunternehmer starten

• Natürliche, geschäftsfähige und rechtsfähige Einzelperson
• Eine Eigene Rechtspersönlichkeit entfällt
• Das Mindestkapital entfällt
• Die Haftung erfolgt mit dem privaten und dem geschäftlichen Vermögen
• Es besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Gewerbeamt, dem Finanzamt, der Berufsgenossenschaft und der zuständigen Handelsammer
• Alle Verluste trägt der Einzelunternehmer
• Die Gewinne darf der Einzelunternehmer behalten

Die Vorteile beim Einzelunternehmer liegen darin, dass kein vorgeschriebenes Startkapital angespart werden muss. Der Gründer hat die Geschäftsbefugnis und kann alles allein entscheiden. Die daraus resultierenden Gewinne kann der Einzelunternehmer behalten. Als Nachteil muss der Einzelunternehmer alle Verluste ebenfalls allein tragen, im schlimmsten Fall verliert er bei einem Konkurs das eigene Haus, denn er haftet auch mit dem privaten Vermögen.

2. Mit einer GbR an den Start gehen

• Mindestens 2 geschäftsfähige, rechtsfähige natürliche Personen.
• Im Gesellschaftsvertrag wird das Kapital pro Gesellschafter festgesetzt
• Jeder Gesellschafter zahlt den vertraglich festgelegten Anteil
• 30000 Euro Kapital oder mehr reichen für den Start aus
• Haftung mit dem privaten und dem Firmenvermögen
• Solidarische Haftung bei bestehenden Verbindlichkeiten

Die Vorteile der GbR liegen beispielsweise darin, dass bereits zwei geschäftsfähige Personen für die Gründung ausreichen. Der Nachteil liegt unter anderem darin, dass der Gesellschafter, der mehr Kapital mitbringt, trotzdem die gleiche Haftungsrisiken hat, wie die anderen Gesellschafter.

3. Die OHG erklärt

• Mindestens zwei geschäfts- und rechtsfähige Personen
• OHG ist Teilrechtsfähig, es kann Eigentum für die OHG erworben werden
• Gesellschaftsvertrag notwendig
• Meldepflicht
• 30 000 Euro reichen für den Start aus
• Haftung mit dem privaten und dem geschäftlichen Vermögen
• Jahresende Gewinnanteil laut Vertrag verteilen oder nach § 121 HGB
• Anteil der Geldeinlage bestimmt die spätere Gewinnhöhe

Bei der OHG liegt einer der Vorteile in der Gewinnbeteiligung, wer mehr Kapital zur Verfügung stellt, bekommt auch mehr von dem möglichen Gewinn. Falls keine Gewinne anfallen, besteht der Nachteil in der Haftung mit dem geschäftlichen und dem privaten Vermögen.


4. Warum eine KG gründen?

Sie besteht mindestens aus einem geschäftsfähigen Komplementär und mindestens einem Kommanditisten

• Die Zahl der geschäftsfähigen Kommanditisten ist unbegrenzt, sie bringen kapital mit
• Die Kommanditisten haben eine Teilhaftung, Kontrollrecht und Widerspruchsrecht
• Komplementär hat die alleinige Vollhaftung und übernimmt die Geschäftsleitung
• Gewinne werden wie bei der OHG am Ende des Jahres verteilt
• Bei Verlusten haftet der Kommanditist nur mit der Einlage

Der Vorteil der KG besteht in der Teilhaftung der Kommanditisten. Der Nachteil in der Vollhaftung des Komplementärs.

5. Eine AG gründen

Bei den Gesellschaften wird mit dem Geschäftsvermögen gehaftet, das private Vermögen bleibt verschont. Die Hauptversammlung als beschlussfassendes Organ, der überwachende Aufsichtsrat und der leitende Vorstand sind die drei Elemente der AG. Nach dem Eintrag ins Handelsregister ist die AG eine rechtsfähige juristische Person. Bis zum gültigen Eintrag hat die zukünftige AG den Staus einer GbR. Eine Person und 50 000 Euro Grundkapital, dass in Aktien zerlegt wird, reichen für die Gründung der AG aus. Der Vorteil der AG besteht in der Minimierung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Aktionäre können je nach Geschäftsverlauf nach dem Kauf der Aktien über 100 % gewinnen oder alles verlieren. Der Bilanzgewinn wird von der Hauptversammlung jährlich verteilt. Der Aufsichtsrat und der Vorstand können im Rahmen des ersten Halbjahres freiwillige Rücklagen bilden. Der Vorstand übernimmt die Geschäftsführung. Falls der Vorstand aus mehr als einer Person besteht, sind alle Geschäftsführer.

Vorteil: Die AG kann allein oder mit Partnern gegründet werden.
Nachteil Bei einem Vorstand aus mehreren Personen kann nur gemeinsam entschieden werden.

6. Die GmbH ist bei Neugründern beliebt

• Beschränkte Haftung
• Die GmbH besteht aus dem überwachenden Aufsichtsrat, die beschließenden Gesellschafterversammlung und dem Geschäftsführer.
• Der Geschäftsführer ist im Hinblick auf die Gesellschafter weisungsgebunden
• Eintragung ins Handelsregister
• Eigene Rechtsfähigkeit
• Eine geschäftsfähige Person kann die Gründung starten
• 25 000 Euro Stammkapital sind vorgeschrieben
• Meldepflicht bei den Behörden Anleitung zur Gründung einer GmbH: Blog von online-handelsregister.de

Fazit

Die GmbH ist eine der häufigsten Formen der Unternehmensgründung, weil das Stammkapital relativ gering ist und das Privatvermögen von den möglichen Haftungsansprüchen verschont bleibt. Wichtig ist, dass sich jeder Neugründer auch über Mischformen wie zum Beispiel die GmbH & Co.KG informiert. Die Industrie- und Handelskammer bietet von Zeit zu Zeit Kurse an, die über alle Rechtsformen informieren.

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