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Anspruch auf Abfindung? Was Arbeitnehmer beachten müssen

Anspruch auf Abfindung?

Eine Abfindung wird auch als „goldener Handschlag“ bezeichnet: Verlässt ein Angestellter aufgrund einer Kündigung das Unternehmen, bekommt er eine große Summe mit auf den Weg. Doch wann Arbeitnehmer eine Abfindung bekommen und wie hoch diese ausfällt, hängt stark von den Umständen der Kündigung ab.

Erhält ein Arbeitnehmer eine Kündigung, stellt er sich nicht selten die Frage, ob er Anspruch auf eine Abfindung hat. Bei einer Abfindung handelt es sich um eine einmalige Zahlung vom Arbeitgeber, wenn dieser das Beschäftigungsverhältnis mit einem Angestellten beendet. Der Arbeitnehmer wird damit für den Verlust seines Arbeitsplatzes und seines bisherigen Einkommens entschädigt. In Deutschland besteht jedoch kein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Ob Angestellte diese außerordentliche Zahlung erhalten, kann an unterschiedlichen Stellen geregelt sein:

  •  im Sozialplan oder in Tarifverträgen, wenn Massenentlassungen anstehen
  • in seltenen Fällen im Arbeitsvertrag
  • im Rahmen eines Aufhebungsvertrags

In den meisten Fällen zahlen Unternehmen sogenannte Sozialplanabfindungen – immer, wenn viele Angestellte betriebsbedingt entlassen werden müssen. Dann kann das Kündigungsschutzgesetz angewendet werden. Dabei müssen jedoch zwei Bedingungen erfüllt werden: dass das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens sechs Monaten besteht und dass das Unternehmen mindestens zehn Mitarbeiter hat, die in Vollzeit beschäftig sind. Liegt eine solche Situation vor, vereinbart der Betriebsrat eines Unternehmens mit dem Arbeitgeber einen Sozialplan, der auch die anstehenden Abfindungen regelt. Sind Abfindungen im Sozialplan vorgesehen, haben die betroffenen Arbeitnehmer auch einen rechtlichen Anspruch auf die außerordentliche Zahlung und können diese gegebenenfalls einklagen.

Abfindung nach einer Kündigungsschutzklage

Hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer scheinbar ungerechtfertigt gekündigt, kann der Angestellte die Kündigung vor Gericht anfechten – mit einer Kündigungsschutzklage. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht zugunsten des Arbeitnehmers entscheidet und den Kündigungsgrund als nicht ausreichend ansieht, ist in den meisten Fällen sehr hoch. Dann müsste das Unternehmen den Angestellten weiter beschäftigen und den Lohnausfall während des Prozesses ausgleichen. Da viele Arbeitgeber diesen zeitlichen und finanziellen Aufwand vermeiden wollen, bieten sie dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag an, wenn dieser auf die Kündigungsschutzklage verzichtet. Im Aufhebungsvertrag ist in der Regel auch eine Abfindung vereinbart. Dabei gilt: Je höher die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber einen Gerichtsprozess verlieren würde, desto höher auch die Abfindung.

Feste Vorgaben zur Höhe einer Abfindung gibt es nicht. Ein Richtwert lässt sich aber errechnen: Üblicherweise beträgt die Abfindung zwischen einem halben und einem ganzen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Hat ein Arbeitnehmer also 4.000 Euro brutto pro Monat erhalten und 10 Jahre im Unternehmen gearbeitet, liegt die Abfindung zwischen 20.000 und 40.000 Euro. Weitere Faktoren, die sich auf die Abfindungssumme auswirken sind:

  • die Größe des Unternehmens
  • die Branche
  • die Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers
  • das Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers oder seines Anwalts

Abgaben und Steuern

Steht fest, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält, fragt er sich sicher, ob Sozialabgaben und Steuern von der Abfindung abgezogen werden. Da die Abfindung kein Gehalt ist, sondern eine Entschädigung für den verlorenen Arbeitsplatz, fallen keine Abgaben für Rente, Krankenkasse, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Dafür muss die außerordentliche Zahlung versteuert werden. Die sogenannte Fünftelregelung kann dabei jedoch zu erheblichen Steuererleichterungen führen – insbesondere bei großen Abfindungssummen. Bei der Fünftelregelung wird berechnet, wie viele Steuern der Arbeitnehmer zahlen müsste, wenn er fünf Jahre lang ein Fünftel der Abfindung bekäme. Daraus lässt sich die zu zahlende Steuer ableiten, die der Angestellte jedoch sofort und auf einmal zahlen muss.

Findet der gekündigte Arbeitnehmer nicht sofort nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses einen neuen Job, sondern muss sich arbeitslos melden, wird die Abfindung trotzdem nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet – solang die vorgeschriebene Kündigungsfrist eingehalten wird. Sonst berechnet die Agentur für Arbeit einen Teil der Abfindung, was zum Ruhen der Auszahlung oder zur Minderung des Arbeitslosengeldes führen kann.

Vor- und Nachteile der Abfindung

Für Arbeitnehmer sind hier noch einmal die wichtigsten Vor- und Nachteile einer Abfindung und ihrer Durchsetzung gegenüber dem Arbeitgeber zusammengefasst:

Vorteile

  • Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, das für beide Seiten unangenehm war oder werden könnte
  • Große Geldsumme zur Überbrückung der Zeit bis zur Rente oder zum Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses
  • Entschädigung bei betriebsbedingter Kündigung
  • Keine Sozialabgaben und nur gemäßigte Steuerabgaben durch Fünftelregelung

Nachteile

  • Kein Rechtsanspruch auf Abfindung
  • Risiko der Kündigungsschutzklage, die vom Gericht abgelehnt werden könnte
  • Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld, wenn Kündigungsfrist nicht eingehalten wird
  • Ruhende Auszahlung des Arbeitslosengeldes, wenn Kündigungsfrist nicht eingehalten wird

Wann die Chance auf eine große Abfindungssumme besteht und auf welchem Weg sie erzielt werden kann, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Arbeitnehmern, die sich unsicher sind oder nur wenig Erfahrung mit den möglichen Rechtsmitteln und dem Verhandeln einer Abfindung haben, sollten sich Unterstützung bei einem Rechtsanwalt suchen. Ein erfahrener Anwalt wählt und verfolgt die passende Strategie, um für den Angestellten die höchstmögliche Abfindung zu erreichen.

Foto: Pexels

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