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Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb Berlin (VsW)

Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb

Der Verband sozialer Wettbewerb Berlin (VsW) ist bekannt dafür, regelmäßig Abmahnungen in großer Zahl zu versenden. Betroffen sind vor allem Freiberufler und Selbstständige im Bereich Angebot und Verkauf von Medizinprodukten und alternativen Heilmethoden.

Abmahnung Verband sozialer WettbewerbDer Verband sozialer Wettbewerb Berlin (VsW) ist nach eigenen Angaben seit mehr als 30 Jahren tätig und hat sich die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sowie der Wirtschaftskriminalität auf die Fahnen geschrieben, um die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft zu sichern. „Das Aussprechen von Abmahnungen oder Verwarnungen stellt einen Teilbereich der Verbandsarbeit eines jeden seriösen Wettbewerbsverbandes dar. Sie liegen im wohlverstandenen Interesse sowohl des Wettbewerbsverletzers, wie auch des Verbandes oder eines betroffenen Wettbewerbers“, so der VsW über seine Verbandsarbeit.

Da die Anzahl der eingehenden Abmahnungen des VsW sehr groß ist, geht die Anwaltskanzlei Weiß & Partner in Esslingen auf den Kern der Abmahnungsschreiben ein. Danach gibt es in jedem Schreiben des VsW zum einen den allgemeinen Teil mit Angabe der Pflicht zur Wahrung der Regeln des lauteren Wettbewerbs, und zum anderen einen konkreten Hinweis auf den angeblichen Wettbewerbsverstoß.

Modifikation der Unterlassungserklärung dringend anzuraten

Weiß & Partner rät dazu, eine Abmahnung des VsW immer ernst zu nehmen und dringend fachkundig beurteilen zu lassen. Der Kern einer Abmahnung des VsW ist die Unterlassungserklärung, die strafbewehrt ist. Nach Unterzeichnung dieser Erklärung handelt es sich um einen Vertrag, der mit Eingang beim VsW ein Leben lang wirksam wird und – sollte die Abmahnung berechtigt gewesen sein – zu erheblichen Zahlungsansprüchen des VsW führt. Daher sollten Sie die Abmahnung vor der Unterzeichnung stets fachkundig prüfen und ggf. Modifikationen durchführen lassen, da die „mit der der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung regelmäßig zu weit gefasst ist“. Eine Anpassung der Erklärung durch den Abgemahnten hat seine Berechtigung und ist dringend anzuraten, um somit erhebliche Kosten und Risiken von vornherein zu vermeiden.

Alternative Heilmethoden im Visier

In der Vergangenheit konnte festgestellt werden, dass vor allem die Aussprache zahlreicher Abmahnungen wegen angeblich unlauterer Werbeaussagen im Bereich Angebot und Verkauf von Medizinprodukten und Medikamenten in den Mittelpunkt gerückt ist. Begründet werden diese Abmahnungen durch einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Konkret häufen sich in der letzten Zeit die Abmahnungen des VsW an Heilpraktiker und Naturheilpraxen. Ihnen werden angeblich unzulässige Heil- und Wirkaussagen in Bezug auf Behandlungsmethoden vorgeworfen, z. B. die verschiedenen Formen der Akupunktur oder generell auch der Bereich der Homöopathie. Eine detaillierte Liste der abgemahnten Diagnoseverfahren finden Sie ebenfalls auf der Seite von Ratgeberrecht. Nach neuesten Angaben häufen sich die Abmahnungen in Bezug auf die Vermarktung von homöopathischen HCG Globuli sowie sogenannten „FGX PowerStripes“.

Da der VsW bei Fristablauf einer Abmahnung mit einer zu erkennenden Regelmäßigkeit gerichtliche Verfahren einleitet, ist auch hier eine sachverständige Prüfung der Fakten wichtig. Geraten Sie bei Erhalt eines Schreibens durch den VsW also nicht in Panik und vermeiden Sie das überstürzte Unterschreiben der Unterlassungserklärung. Rechtliche Unterstützung kann Ihnen in diesem Fall erheblich Nerven und sogar Kosten ersparen.

Foto: flickr/Emmanuel Huybrechts

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