Karriere

Wann Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten können

Freiwillige Abfindung

Seit vielen Jahren hält sich die landläufige Meinung, dass jedem eine Abfindung zusteht, der gekündigt wird. Gesetzlich ist dies aber nicht der Fall. In der Regel zahlen Arbeitgeber allerdings oft eine freiwillige Abfindung. In diesem Fall müssen Arbeitgeber jedoch einige Punkte beachten.

Ein Recht auf Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen

Grundsätzlich ist es ein Mythos, dass jedem gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung zusteht. Nur in folgenden Fällen ist dies gesetzlich der Fall:

  • Gemäß § 1a im Kündigungsschutzgesetz kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung vorschlagen, wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall immer noch die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen abzulehnen und innerhalb dieser Frist vor Gericht zu ziehen.
  • Ein Recht auf Abfindung besteht auch, wenn ein Arbeitsgericht entscheidet, dass eine Kündigung nicht rechtmäßig ist.
  • Im Arbeitsvertrag, Sozialplan oder im Tarifvertrag wurde im Vorfeld festgehalten, dass eine Abfindung bei Kündigung möglich ist.
  • Falls der Arbeitgeber betriebliche Änderungen vollzieht, ohne dass er vorher einen Ausgleich der Interessen mit dem Betriebsrat anstrebt und es so zu einer Entlassung des Arbeitnehmers führt.

Arbeitnehmer sollten gerichtlich vorgehen

Falls eine Kündigung nicht rechtgemäß ist, kann und sollte der Arbeitnehmer dagegen vorgehen. In der Praxis hat sich jedoch häufig herausgestellt, dass viele Arbeitnehmer es scheuen, vor Gericht zu gehen. Laut Myright.de gibt es mittlerweile die Möglichkeit, ohne anfängliche Kosten gerichtlich vorzugehen, damit letztlich eine Abfindung erhalten werden kann.

Abfindung durch einen Aufhebungsvertrag

Häufig bieten Arbeitgeber eine freiwillige Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages an. Denn für Unternehmen kann es letztlich auch kostspielig werden, falls eine Kündigung letztlich doch gerechtfertigt ist. Der Arbeitgeber muss ausreichend Gründe vorlegen können, die eine Kündigung letztlich rechtfertigen. Das finanzielle Risiko ist zu hoch, insbesondere wenn sich der Prozess vor dem Arbeitsgericht über eine lange Zeit hinzieht.

Denn falls das Gericht zu dem Schluss kommt, dass die Kündigung letztlich doch unwirksam war, muss der vollständige Lohn des Arbeitnehmers rückwirkend nachgezahlt werden, auch wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht gearbeitet hat. Um eine Planungs- und Rechtssicherheit zu haben, entscheiden sich deshalb viele Arbeitgeber für einen Aufhebungsvertrag.

In diesem wird eine Abfindung vereinbart, die den Arbeitnehmer für den Arbeitsplatzverlust entschädigen soll. Falls es besondere Zweifel daran gibt, dass der Arbeitgeber in einem Fall überhaupt das Recht hat, dem Arbeitnehmer zu kündigen, steigt häufig die Chance auf eine größere Abfindungssumme.

Wie hoch sollte die Abfindungssumme sein?

Die Höhe der Abfindung hängt von mehreren Faktoren ab. Erstens richtet sie sich nach der Anzahl der Jahre, die der Arbeitnehmer bereits im Unternehmen arbeitet. Außerdem kann die Höhe der Abfindung von Branche zu Branche unterschiedlich sein.

Hinzu kommt, dass es keine strikten Regelungen gibt, weshalb das Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers bzw. seines Anwaltes auch ein wichtiger Faktor bei der Höhe sein kann.

Aus diesem Grund kann es sich lohnen, einen erfahrenen und spezialisierten Anwalt einzuschalten, der viel Wissen im Bereich Arbeitsrecht mitbringt. Letztlich ist es auch wichtig, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen entsprechend Druck auf Arbeitgeber auszuüben.

Bild: ©istock.com/audioundwerbung

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